Skip to main content

LAG JAZZ Niedersachsen und Jazzverbände von Bund und Ländern fordern Nachbesserung bei Coronahilfen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Niedersachsen e.V. fordert gemeinsam mit der Deutschen Jazzunion und weiteren Interessenvertretungen aus Bundesländern und Metropolregionen dringende Nachbesserung bei den Corona-Hilfen der Bundesregierung. 
 
Die bisherigen Hilfen gehen an der Arbeits- und Lebensrealität von freischaffenden Musiker*innen vorbei. Der Zusammenschluss der Verbände fordert daher eine Absenkung der Zugangshürden zu November-, Dezember- und Neustarthilfe und die Absicherung der Lebenshaltungskosten. 

Hannover, den 16.12.2020

+++ Adäquate Unterstützung für soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende durch Politik fehlt
+++ Bisherige Hilfsmaßnahmen gehen an Lebens- und Arbeitsrealität von Jazzmusiker*innen vorbei
+++ Jazzverbände fordern Absenkung der Zugangshürden zu November-, Dezember- und Neustarthilfen
+++ Lebenshaltungskosten müssen durch die Bundesregierung abgesichert werden

Berlin/Hannover, 16.12.2020 | Die deutschen Jazzverbände aus Bund und Ländern, darunter die Deutsche Jazzunion, die LAG Jazz in Niedersachsen e.V. und weitere Interessenvertretungen aus den Bundesländern und Metropolregionen, fordern gemeinsam dringende Nachbesserungen bei den Coronahilfen der Bundesregierung.

Der erneute Lockdown bedeutet abermals harte Einschränkungen für Kulturschaffende. Die Hoffnung auf baldige Rückkehr zum normalen Kulturbetrieb schwindet, und für freischaffende Jazzmusiker*innen geht das Bangen um die wirtschaftliche und berufliche Existenz weiter. Bisherige Hilfsmaßnahmen wie ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung oder eine Kompensation von Betriebskosten sind jedoch als Instrumente zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Soloselbstständigen in Kunst- und Kultur ungeeignet.

Zwar wurden mit der November- und Dezemberhilfe erste Anpassungen der Fördermodalitäten an die besonderen Gegebenheiten der Kultur- und Veranstaltungsbranche vorgenommen; an der Lebens- und Arbeitsrealität freischaffender Künstler*innen und den individuellen Erwerbsbiografien von Jazzmusiker*innen gehen diese jedoch weiterhin vorbei.

Der Anteil freischaffender Musiker*innen, der die angeforderten 80% aus Engagements mit von der Schließung betroffenen Unternehmen (Clubs, Konzerthäuser, Restaurants etc.) erzielt, ist aufgrund dieses Patchworks verschiedener Tätigkeiten verschwindend gering. Dies liegt daran, dass sich viele freischaffende Musiker*innen in unterschiedlichen Feldern betätigen. Dazu gehören neben der Tätigkeit als Bühnenkünstler*in u.a. das Unterrichten als Privatlehrer*in oder Honorarkraft an Musikschulen, freie Tätigkeiten im Bereich Kulturmanagement oder auch zum Bestreiten des Lebensunterhalts oftmals notwendige ergänzende Tätigkeiten im nicht-musikalischen Bereich.

Die Umsatzeinbrüche aufgrund der staatlich verhängten Beschränkungen sind dennoch enorm und die verbleibenden Einnahmen so gering, dass eine adäquate Unterstützung von Jazzmusiker*innen und anderen Angehörigen der Berufsgruppe der soloselbstständigen Kunst- und Kulturschaffenden durch die Politik zwingend notwendig ist – doch diese fehlt bislang.

Die Jazzverbände unterstützen die vom Deutschen Kulturrat formulierten Vorschläge und fordern

  • bei der November- und Dezemberhilfe eine Absenkung der Prozenthürde bei indirekter Betroffenheit auf 50 % Prozent des Umsatzes sowie Anerkennung der 2019 im Ausland erzielten Umsätze und

  • bei der Neustarthilfe für Solo-Selbstständige eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale von 25% auf mind. 50% des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 sowie Anerkennung von Förderungen bzw. Zuwendungen als Bestandteil des Vergleichsumsatzes.

Die Verbände der Jazzmusiker*innen schließen sich außerdem den Forderungen der Allianz der Freien Künste an, insbesondere in den folgenden Punkten:

• Selbstständige Kunstschaffende müssen bei den November- bzw. Dezemberhilfen zur Gruppe der direkt Betroffenen gezählt werden.

• Radikale Vereinfachung der Grundsicherung für die Dauer der Pandemie (Wegfall der Bedarfsgemeinschaft, Wegfall der Vermögensprüfung, Wegfall des Bewerbungszwanges, Wegfall des Mobilitäts-Verbotes etc.)

Grundsätzlich muss bei der Neustarthilfe endlich eine Absicherung der Lebenshaltungskosten auch für Soloselbstständige im Kultursektor durch die Bundesregierung umgesetzt werden – entweder durch erhebliche Nachbesserungen, die neben den genannten Punkten auch einen monatlichen Mindestsatz umfassen, oder aber in Form eines „fiktiven Unternehmer*innenlohns“, wie ihn die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden aller Branchen und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit Monaten unisono fordern.